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  22.03.2003
Umweltschutz und Ressourcenschonung durch den Schornsteinfeger


Im Jahr 1971 erklärte die damalige Bundesregierung: "Wir sind der Überzeugung, dass Umweltpolitik den gleichen Rang hat, wie andere große öffentliche Aufgaben, wie zum Beispiel soziale Sicherheit, Bildung oder innere und äußere Sicherheit". Die politischen Grundprinzipien des Umweltschutzes beruhen auf der Verantwortung und der Gefahrenvorsorge für Menschen, Tiere und Pflanzen. Sie sollen vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden, nicht nur als Selbstzweck für den Einzelnen. Dieser Erklärung folgte die Gesetzgebung. Am 15. 03. 1974 trat das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und am 1. 10. 1974 die erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Kraft.

 




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